Assoziiertes Mitglied der European Circus Association (ECA)

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News - 2005-2007

Aktuelles rund um den Berufsverband - 2005-2007 ; 2008 ; 2009 ; 2010

Fr, 21. Dezember 2007
An alle Mitglieder: Jahreshauptversammlung 2008 in Einbeck

Die Jahreshauptversammlung 2008 des Berufsverbandes der Tierlehrer wird am 9. Februar 2008 in Einbeck stattfinden. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Verbandes. Die offizielle Einladung folgt in Kürze auf dem Postweg.

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Do, 22. November 2007
Arbeitsgruppe des britischen Parlaments findet heraus: Circustieren geht es nicht "schlechter oder besser" als ihren Artgenossen im Zoo

"Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass es Circustieren 'schlechter oder besser' geht als ihren Artgenossen im Zoo oder auf Bauernhöfen." Einem generellen Wildtierverbot sei somit jede wissenschaftliche Grundlage entzogen. Zu diesem Ergebnis kam, laut der Tageszeitung "The Times", eine Arbeitsgruppe des britischen Parlaments, die sich im Zuges eines möglichen Wildtierverbots mit der Haltung von Wildtieren im Circus beschäftigte. Als Reaktion auf die Untersuchung kündigte der britische Umweltminister Hilary Benn an, ein mögliches Wildtierverbot erneut sorgfältig zu überprüfen.

Quelle: Artikel in der Times (Mi, 21.11.)

Weitere Informationen:
- Untersuchungsbericht der parlamentarischen Arbeitsgruppe

- Stellungnahme des Umweltministers
- Artikel im Guardian (Mi, 21.11.)
- Artikel im Telegraph (Mi, 21.11.07)

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Di, 13. November 2007
Offener Brief an Chemnitzer Stadtoberhäupter

Aufgrund des kürzlich in Chemnitz verhängten Auftrittsverbot für Nashörner, Elefantenbullen und Giraffen hat sich der Berufsverband der Tierlehrer am 8. November mit einem offenen Brief an Chemnitz Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig sowie an ihren Stellvertreter, Bürgermeister Berthold Brehm, gewandt:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie wir aus den Medien erfahren haben, hat der Stadtrat von Chemnitz auf Antrag der Grünen Fraktion beschlossen, Gastspiele von Circusunternehmen, die Elefantenbullen, Giraffen und Nashörner mitführen, auf dem städtischen Platz nicht mehr zuzulassen.

Nachdem uns dieser Antrag der Grünen im Wortlaut vorliegt, können wir allerdings in keiner Weise nachvollziehen, wie einem solchen Antrag zugestimmt werden konnte. Der Stadtrat ist hier offensichtlich mit einer Reihe von Unwahrheiten hinters Licht geführt worden, wie zum Beispiel der Behauptung, dass in Skandinavien die Haltung von Wildtieren im Circus generell verboten ist, außerdem dass das Bundesministerium 1.077 Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt gespeichert und bekannt gegeben hat. Was Österreich angeht, so ist dort das Wildtierverbot nach Ansicht vieler Rechtsexperten nicht haltbar, und es liegt bereits eine Beschwerde der „European Circus Association“ (ECA) bei der Europäischen Kommission vor, die mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Europäischen Gerichtshof gehen wird.

Im übrigen halten sich die Grünen mit ihrer Argumentation überhaupt nicht an die zitierten „Leitlinien“, sondern an die dort angefügten Differenzprotokolle, die mit dem Inhalt der „Leitlinien“ gar nichts zu tun haben und lediglich Anmerkungen sind. Gerade die hier von den Grünen herangezogenen Argumente wurden bei den Verhandlungen beim Bundesministerium zurückgewiesen; zudem beziehen sich die Anmerkungen über Elefantenbullen im Differenzprotokoll überhaupt nicht auf den Tierschutz, sondern betreffen Fragen der Sicherheit. Die eigentlichen „Leitlinien“ enden auf Seite 53 (siehe Anlage).

Der Unterzeichner dieses Schreibens hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Berufsverbandes der Tierlehrer e.V. selber im Sachverständigengremium beim Bundesministerium an der Erstellung der „Leitlinien für die Haltung und Ausbildung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen“ wesentlich mitgewirkt. Es ist schlichtweg falsch, wenn die Grünen jetzt behaupten, diese Leitlinien würden im Circus das Mitführen von Elefantenbullen, Giraffen und Nashörnern verbieten. Es bleibt uns völlig unverständlich, wie solche unwahren Behauptungen im Stadtrat so ungeprüft hingenommen und zur Grundlage von Verbotsbeschlüssen gemacht werden können.

Wir als Berufsverband der Tierlehrer setzen uns ständig für Verbesserungen im Tierschutz ein; wir betrachten uns selbst im engsten Sinn als Tierschützer. Daher sind wir empört darüber, wie hier der wertvolle Gedanke des Tierschutzes für politisch ideologische Zwecke instrumentalisiert wird. Wir treten von Seiten unseres Verbandes für eine tiergerechte Haltung ein, die natürlich auch im Circus möglich ist. Verbote hingegen sind nach unserer Meinung in einer Demokratie immer die schlechteste Lösung eines Problems.

Auch wir halten Chemnitz für eine moderne, aufgeschlossene und circusfreundliche Stadt. Dies hat zum Beispiel das Gastspiel des Circus Krone vor zwei Jahren bewiesen, der in Chemnitz mit seinen Tieren und gerade mit seinem Elefantenbullen einen Riesenerfolg hatte. Und auch Zirkus Probst findet in Chemnitz mit seinen vielen Tieren immer ein dankbares Publikum. Als „Stadt der Moderne“ sollte Chemnitz das wertvolle Kulturgut Circus fördern, und zwar einen Circus mit „moderner Tierhaltung“, wie wir sie zum Beispiel im Circus Krone, im Zirkus Probst und bei anderen fortschrittlichen Unternehmen vorfinden.

Da unter unseren Mitgliedern Circusunternehmen sind, die für ihre künftigen Tourneen ein Gastspiel in Chemnitz eingeplant haben, erwarten wir von Ihnen, dass Sie diese ungerechtfertigten Verbote zurücknehmen oder uns zumindest die Rechtsgrundlage Ihres Entschlusses mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Berufsverband der Tierlehrer e.V.
Der Vorstand

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Di, 30. Oktober 2007
Ausstellung zur Tierdressur im Naturhistorischen Museum Rotterdam

„Wie zähmt man einen Löwen?“ heißt eine aktuelle Ausstellung im Naturhistorischen Museum der Stadt Rotterdam. Zusammengestellt von der Amsterdamer Verhaltensforscherin Jet Bakels beschäftigt sich die sehenswerte Ausstellung auf der einen Seite mit der Geschichte der Tierdressur und gibt auf der anderen Seite einen Überblick, welche Tiere heute im Circus zu sehen sind und wie sie dressiert werden. Porträts zeitgenössischer Manegenstars, wie Alex Lacey, Tom Dieck junior oder Steven Pedersen, runden die Ausstellung ab. Darüber hinaus bezieht die Ausstellung deutlich Stellung „Pro Tiercircus“ und entlarvt die Argumente der Tierrechtler als „niet waar“. Insgesamt umfasst die Ausstellung „Wie zähmt man einen Löwen?“ 24 Schautafeln und über 100 Fotos. Begleitend ist außerdem eine gleichnamige Broschüre erschienen, die die zentralen Aussagen der Ausstellung auf 28 Seiten zusammenfasst.

Die Ausstellung „Wie zähmt man einen Löwen?“ ist noch bis zum 16. März 2008 im Naturhistorischen Museum Rotterdam, Westzeedijk 345, zu sehen. Direkt im Anschluss reist sie ins Naturmuseum Fryslân (26. April – 26. Oktober 2008) und ab Mitte November des kommenden Jahres wird sie im Naturhistorischen Museum in Maastricht zu sehen sein.

Weitere Informationen: Homepage des Naturhistorischen Museums Rotterdam

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Mo, 29. Oktober 2007
Chemnitz verhängt Auftrittsverbot für Nashörner, Elefantenbullen und Giraffen - Berufsverband der Tierlehrer prüft juristisches Vorgehen

Auf Antrag der Grünen hat der Chemnitzer Stadtrat ein Auftrittsverbot für Nashörner, Elefantenbullen und Giraffen auf städtischen Plätzen beschlossen. Ein Circus, der solche Tiere mitführt, dürfte demnach nicht mehr auf öffentlichen Plätzen in der ostdeutschen Stadt gastieren. Das Chemnitzer Stadtparlament widersetzt sich damit, nach Ansicht des Berufsverbands der Tierlehrer, den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen „Leitlinien zur Haltung von Tieren im Zirkus“, die die Haltung von Nashörnern, Elefantenbullen und Giraffen im Circus ausdrücklich erlaubt. Claus Kröplin, der erste Vorsitzende des Berufsverbands hat deshalb bereits angekündigt, zu prüfen, ob man juristisch gegen das Auftrittsverbot vorgehen kann: „Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Stadt Chemnitz durch ihre Verordnungen über geltende Recht hinwegsetzt und Bundesgesetze aushebelt.“

Aber auch in Chemnitz selbst regt sich Widerstand. Die Chemnitzer Morgenpost etwa zitiert eine Leserin mit den Worten: „Erst saniert die Stadt den Hartmannplatz, jetzt riskiert sie die eingeschränkte Nutzung.“ Eindeutig reagierte auch Jens Weis, der stellvertretende  Kreisvorsitzende der Chemnitzer Jung Liberalen, in einer Pressemitteilung: „Chemnitz gibt sich mit solchen Stadtratsbeschlüssen wieder einmal der Lächerlichkeit preis. Wenn zuständige Tierärzte einem Zirkus bestätigen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden, so kann sich die Stadt nicht hinstellen und pauschal Auftrittsverbote verhängen. Ich frage mich, wie jetzt die Kinder im Zirkus schauen werden, wenn ihre Lieblingstiere nicht mehr beim Auftritt dabei sein dürfen.“

Weitere Informationen:
- Artikel in der Chemnitzer Morgenpost (Sa, 27.10.)
- Artikel in der Chemnitzer Morgenpost (Fr, 26.10.)
- Pressemitteilung der Chemnitzer Jung Liberalen

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Di, 23. Oktober 2007
Pressemitteilung: Hessische Tierschutzbeauftragte „überwachte“ deutsche Circusunternehmen jahrelang mit rechtswidrigen Mitteln

Wiesbadener Verwaltungsgericht beanstandet „Hessische Zirkusdatei“
Berufsverband der Tierlehrer fordert erneut die Suspendierung von Frau Dr. Martin

Die Hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin hat über Jahre hinweg deutsche Circusunternehmen rechtswidrig „überwacht“. Dies ist das Ergebnis eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, nachdem die im „Interessenverband Deutscher Circusunternehmen“ (IDC) zusammengeschlossenen Circusse und ihre Betreiber Klage gegen das Land Hessen eingereicht hatten. In der bereits 1998 eingerichteten so genannten „Hessischen Zirkusdatei“ hatte die Tierschutzbeauftragte des Landes Daten und Informationen über Circusunternehmen gesammelt und an Dritte weitergegeben. Der Vorsitzende Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, Herr Schild, legte den Parteien einen Vergleich nahe, in dem sich das Land Hessen zur Sperrung der Zirkusdatei verpflichtete.

Nach Auffassung der Kläger, die von zahlreichen Tierlehrern und dem „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ unterstützt werden, stellen die „Hessische Zirkusdatei“ und das Vorgehen der hessischen Tierschutzbeauftragten klare Rechtsverstöße gegen das Hessische Daten-schutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz dar.

Im Rahmen des Erörterungstermins zur Sach- und Rechtslage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden stellte der Vorsitzende Richter Schild klar, dass der Betrieb der „Hessischen Zirkusdatei“ mangels Zuständigkeit bereits formell rechtswidrig sei. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien in Hessen weder die Veterinärämter noch die „Landesbeauftragte für Tierschutz“  für Fragen des Tierschutzes zuständig, da im Zuge der Verwaltungsreform die entsprechenden Vorschriften über die Zuständigkeiten ersatzlos aufgehoben wurden. Offensichtlich sei es versäumt worden, neue Vorschriften zu schaffen. Aber selbst wenn man über die Unzuständigkeit hinwegsähe, sei die „Hessische Zirkusdatei“ mit den Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes nicht vereinbar. Die Vorgehensweise von Frau Dr. Martin sei demzufolge auch in der Sache rechtswidrig.

Nach Auffassung des „Berufsverbandes der Tierlehrer e.V.“ ist die Vorgehensweise der Tierschutzbeauftragten ein erschreckendes Bespiel für übertriebenen und eigenmächtigen Aktionismus. Die dem „Berufsverband der Tierlehrer“ bestens bekannten Aktivitäten der Frau Dr. Martin über die Jahre hinweg lassen vermuten, dass sie grundsätzlich jegliche Tierhaltung im Circus und in Zoologischen Gärten ablehnt.

Als Informanten nutzte Frau Dr. Martin unter anderem Amtstierärzte aus Hessen wie auch aus anderen Bundesländern. Dass sie in ihrer Funktion als Landestierschutzbeauftragte weder gegenüber hessischen Amtstierärzten, noch Veterinären anderer Bundesländer weisungsbefugt ist, ignorierte sie offensichtlich.

Spätestens die Initiative des „Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“, eine „Zirkuszentralregisterverordnung“ einzuführen, hätte zur sofortigen Ein-stellung der „Hessischen Zirkusdatei“ führen müssen. Das Bundesministerium hatte festgestellt, dass für eine solche Verordnung derzeit keine Rechtsgrundlagen bestehen und die Einführung nur unter der Voraussetzung entsprechender Änderungen des Tierschutzgesetzes möglich ist. Entsprechende Gesetzesvorlagen hat das Bundesministerium bereits vorgelegt. Als Sachver-ständiger wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem auch der Vorsitzende des „Berufsverbandes der Tierlehrer e.V“ Claus Kröplin vom Agrarausschuss des Deutschen Bundestages nach Berlin eingeladen.

Der „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ weist mit Nachdruck darauf hin, dass die im Verband organisierten Tierlehrer wie auch die deutschen Circusunternehmen gegen effiziente Verbesserungen des Vollzuges des Tierschutzgesetzes im Grundsatz keinerlei Einwände haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Das Hessische Umweltministerium hat inzwischen seine Landestierschutzbeauftragte (wohl nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen in Hessen) offenbar nach Brüssel „weggelobt“ und somit vorübergehend „aus der Schusslinie“ gezogen. Dr. Madeleine Martin werde ihre Aufgaben ein Jahr lang von Brüssel aus wahrnehmen, hieß es in einem Bericht der Tageszeitung „Gießener Anzeiger“ (Ausg. vom 17. Juli 2007).

Das Verhalten und die Vorgehensweise der Hessischen Tierschutzbeauftragten zeigen, dass Frau Dr. Martin der Verantwortung ihres Amtes nicht gewachsen ist. Der „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ fordert daher erneut die sofortige Entbindung der Hessischen Tierschutzbeauftragten von ihrem Amt.

Berufsverband der Tierlehrer e.V.
Der Vorstand

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Mi, 26. September 2007
"Tierschutz-Attentat" auf Schweizer Circus

Nach einer Demonstration von Tierschützern vor dem Circus Royal (www.circusroyal.ch) wurde in der Nacht vom 25. September in Zürich ein Brandanschlag auf das Unternehmen verübt. Es entstand erheblicher Sachschaden. Menschen und Tiere kamen nicht zu Schaden. Die Polizei ermittelt in Richtung militanter Tierschutzorganisationen. In Schweizer Circuskreisen wird vermutet, dass eine der großen, international agierenden Tierrechtsorganisationen, wie PETA, ALF oder Vier Pfoten, hinter dem Anschlag steht.

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Mi, 29. August 2007
Pressemitteilung: Circus-Unternehmer klagen gegen „Hessische Zirkusdatei“

„Berufsverband der Tierlehrer e. V.“ fordert Rücktritt des Hessischen Umweltministers und Suspendierung der Hessischen Tierschutzbeauftragten wegen eklatanter Verstöße gegen geltendes Recht.

Die im „Interessenverband Deutscher Circusunternehmen“ (IDC) zusammengeschlossenen deutschen Circusse und ihre Betreiber haben beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen das „Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucher-schutz“ (HMULV) eingereicht. Unter Federführung seiner Tierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin betreibt das Ministerium seit 1999 die so genannte „Hessische Zirkusdatei“. In dieser Datei werden Daten über Circus-Unternehmen und ihre Betreiber zentral erfasst, gespeichert und verarbeitet, also an Dritte weitergegeben.

Obwohl die Betroffenen einen Rechtsanspruch darauf haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen, verweigert ihnen die Hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Martin trotz mehrfacher Aufforderung bislang jede Einsicht in die Datei. Darüber hinaus ist die zentrale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten der „Hessischen Zirkusdatei“ als solche nach Auffassung der Kläger rechtswidrig und stellt klare Verstöße gegen das Hessische Datenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz dar. Die Klage wird von zahlreichen Tierlehrern und dem „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ unterstützt.

Im Gegensatz zu der mutmaßlich rechtswidrigen „Hessischen Zirkusdatei“ befürworten die klagenden Circusunternehmen und Tierlehrer, wie auch der „Berufsverband der Tierlehrer e. V.“ eine von Bund und Ländern geplante zweckgebundene „Zirkuszentralregisterverordnung“ als Beitrag zu einem weiter verbesserten Vollzug des Tierschutzgesetzes im Grundsatz ausdrücklich.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer solchen „Zirkuszentralregisterverordnung“ kam das „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ zu dem Schluss, dass eine zentrale Registrierung von Inhabern der Genehmigung zur Tierhaltung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Gesetzgebung nicht möglich ist und verschiedene Gesetzesänderungen und zusätzliche Verordnungen voraussetzt. Entsprechende Entwürfe zu den erforderlichen Gesetzesänderung und notwendigen Zusatzverordnungen hat das Bundesministerium bereits vorgelegt. Schon allein daraus ergibt sich der Schluss der Rechtswidrigkeit der seit 1999 betriebenen „Hessischen Zirkusdatei“, für die eine erforderliche Gesetzesgrundlage nach Auffassung der Kläger und des „Berufsverbandes der Tierlehrer e. V.“ nicht besteht.

Für den „Berufsverband der Tierlehrer e. V.“ ist der Betrieb der „Hessischen Zirkusdatei“ Bestandteil der bereits seit Jahren laufenden, und ganz offensichtlich ideologisch begründeten Kampagne der Hessischen Tierschutzbeauftragten gegen den traditionellen Circus. Dass sich das Hessische Umweltministerium und die Tierschutzbeauftragte des Bundeslandes bei der Einrichtung und dem Betrieb der „Hessischen Zirkusdatei“ ganz offensichtlich über geltendes Recht hinweggesetzt haben, ist ein Skandal ersten Ranges. Der „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ fordert daher die unverzügliche Suspendierung der Frau Dr. Martin aus ihrem Amt als Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen und den Rücktritt des Hessischen Umweltministers Wilhelm Dietzel als politischem Verantwortungsträger.

Einem Bericht der Tageszeitung „Gießener Anzeiger“ (Ausg. vom 17. Februar 2007) zufolge wird die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen ab dem 1. September 2007 „ihre Aufgaben von Brüssel aus wahrnehmen“, so das Blatt. In dieser Zeit bleibe sie Landestierschutzbeauftragte. Nach Ansicht des „Berufsverbandes der Tierlehrer e. V.“ ist eine Staatsbeamtin, die offenbar eigene ideologische Interessen in den Vordergrund ihrer Arbeit stellt und dabei ganz offensichtlich nicht davor zurückschreckt, geltendes Recht zu übergehen, für eine Aufgabe in Wiesbaden wie auch in Brüssel völlig untragbar. Dies umso mehr, weil das EU-Parlament erst vor kurzem mit großer Mehrheit den klassischen Circus mit seinen vielen schönen Tieren als europäisches Kulturgut anerkannt hat – gleichberechtigt mit Schauspiel, Ballett und Oper.

Berufsverband der Tierlehrer e.V.
Der Vorstand

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Di, 14. August 2007
Die ECA informiert

a) Niederländisches Ministerium plant kein Verbot von Tieren im Circus

In einer Pressemitteilung vom 13. Juli gab die niederländische Landwirtschaftsministerin Gerda Verburg bekannt, dass sie ein allgemeines Verbot der Haltung wilder Tiere im Circus ablehnt. Statt dessen ordnete sie eine Untersuchung an, in der herausgefunden werden soll, ob Circustiere beim Training oder Transport wirklich misshandelt werden. Außerdem stellte die Ministerin klar, dass es Stadtverwaltungen nicht erlaubt ist, Circusse lediglich aus Tierschutzgründen ein Gastspiel zu verweigern.

b) Der Fall "Österreich" in den Händen des europäischen Ombudsmann

Wie bereits berichtet, hat die ECA beim europäischen Ombudsmann Beschwerde gegen die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich eingelegt. Im Rahmen dieses Verfahrens warf die EU Österreich vor, dass das dort für alle Circusunternehmen geltende Wildtierverbot gegen EU-Recht verstoße. Der zuständige EU-Kommissar McCreevy stellte das Verfahren jedoch ein. In ihrer am 10. Juli eingereichten Beschwerdebegründung wirft die ECA McCreevy deshalb Amtsmissbrauch vor. McCreevy, so die Argumentation der ECA, hätte die Klage gegen das österreichische Wildtierverbot nicht unter dem Druck der Tierrechtsaktivisten, die ihm im Laufe von sechs Monaten mehr als 22.000 identische Emails geschickt hatten, und zum großen Nachtteil der Circusgemeinschaft abweisen dürfen. Die endgültige Entscheidung über den Fall liegt nun in den Händen des Ombudsmann. Zwar kann dieser keine Wiedereröffnung des Verfahrens anordnen, er kann aber mit seiner Position und seinem Einfluss der Forderung der ECA Nachdruck verleihen.

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Di, 26. Juni 2007
Tierärzte besuchten Circus Krone


Fotos: Circus Krone

Während des Gastspiel des Circus Krone in Freiburg besuchten am 13. Juni zahlreiche Tierärzte, die im Rahmen einer von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) ausgerichteten Fortbildungsveranstaltung in der Breisgau-Stadt weilten, den Circus Krone. Die aus ganz Deutschland angereisten Tierärzte verfolgten dabei mit großem Interesse die von Prof. Dr. Klaus Zeeb fachlich kommentierten, morgendlichen Tierproben mit Pferden, Lamas, Zebras, Elefanten sowie Löwen und wurden im Anschluss von Dr. Imanuel Birmelin wissenschaftlich durch die Tierschau geführt.

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Mo, 21. Mai 2007
Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus nicht durchführbar

Laut dem aktuellen Tierschutzbericht der Bundesregierung, vorgelegt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist ein Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtierarten (Affen, Elefanten und Großbären) im Zirkus vom Tisch. Das Verbot war, genau wie die Einrichtung eines Zirkuszentralregisters, Teil einer Entschließung, die der Bundesrat im Oktober 2003 auf Betreiben der hessischen Landesregierung verabschiedet hat.

Da aber, wie dem Tierschutzbericht entnehmbar ist, im Laufe der Beratungen über das Wildtierverbot „schwerwiegende rechtliche Probleme“ erkennbar wurden, hat die Bundesregierung von einem Verbot inzwischen Abstand genommen. So sieht die Bundesregierung durch ein Wildtierverbot das Grundrecht der Berufsausübungs- und der Berufswahlfreiheit beeinträchtigt. Auch die innerhalb der EU herrschende Dienstleistungsfreiheit sieht die Regierung durch ein Verbot bestimmter Tierarten gefährdet. So sah sich EU-Mitglied Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission konfrontiert, weil das Land die Haltung und Mitwirkung von Tieren in Zirkussen per Gesetz verboten hatte.

Die Einführung des Zirkusregisters soll dagegen weiter vorangetrieben werden. Das Register, so der Tierschutzbericht, soll ermöglichen, dass die für die Kontrolle der Zirkusunternehmen zuständigen Behörden schneller auf bereits vorhandene Informationen zu den jeweiligen Zirkussen zurückgreifen können.

Quelle: Tierschutzbericht der Bundesregierung 2007

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Mi, 11. April 2007
VNCO wehrt sich gegen Tierrechtler

"Die holländische Circuswelt fängt Streit mit den Tierrechtlern an" lautet die fett gedruckte Überschrift auf der Startseite der offiziellen Homepage der holländische Vereinigung der Circusdirektoren (VNCO). Diesem Statement vorausgegangen war eine massive, mediale Stimmungsmache der Tierrechtler, verbunden mit einer breit angelegten Kampagne, gegen den Circus mit Tieren, in deren Verlauf sogar einige Politiker Partei für die Tierrechtler ergriffen.

Als Reaktion auf diese mediale Stimmungsmache der Tierrechtler veranstaltete die VNCO am 11. April gemeinsam mit der ECA eine Pressekonferenz im Zelt des in Breda gastierenden Circus Herman Renz. Über 30 Reporter, darunter Vertreter aller großen Radio- und Fernsehstationen sowie der wichtigsten Zeitungen, kamen nach Breda, um die Stellungnahme der holländischen Circusszene zu hören. Die holländische Circusszene wurde repräsentiert durch Robert Ronday (Circus Herman Renz), Alberto Althoff (Circus Althoff), Hans Martens (Moscow State Circus), Joop Teuteberg (Wintercircus Royal) und Maurice Veldkamp (Magic Circus). Die Moderation der Veranstaltung übernahmen VNCO-Vorsitzender Gerrit Reus und der zweite Vorsitzende des Berufsverband der Tierlehrer Tom Dieck. Im Rahmen der Pressekonferenz fanden auch öffentliche Dressurproben von Tom Dieck jr. (Löwen) und Steven Pedersen (Seelöwen) statt, die ebenfalls auf ein breites Medienecho stießen.


Foto: Arthur Hofmeester

Zusätzlich war Tom Dieck sen. noch am gleichen Abend zu Gast in der Talkshow "Pauw & Witteman". Die auf VARA ausgestrahlte Sendung gehört zu den führenden Talkshows im holländischen Fernsehen und lädt täglich führende Politiker und Meinungsführer ein. Tom Dieck nutzte auch dort die Gelegenheit, den Anschuldigungen der Tierrechtler vehement entgegenzutreten.

Weitere Informationen und Fotos:
- Homepage der VNCO
- Bericht über die Pressekonferenz auf Circus-Web.nl
- Video des Auftritts von Tom Dieck bei "Pauw & Witteman"

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Mo, 5. März 2007
Jan Delay macht Sonni Frankellos Elefantenkuh Mala zum Star

Nachdem Sonni Frankellos Elefantenkuh Mala bereits 2005 an der BBC-Dokumentation "Hannibal" mitgewirkt hatte, stand der Dickhäuter kürzlich erneut vor der Kamera. Gemeinsam mit dem Hamburger Rapper Jan Delay drehte sie ein Video für dessen neuen Hit "Für immer und dich". Das Ergebnis ist hinreißend und erzählt von einer dicken Freundschaft zwischen Mensch und Tier. Aber sehen Sie selbst:

Weiteres zur Entstehungsgeschichte des Videos gibt es auf der Homepage des Elefantenhof Platschow.

Mehr über Sonni Frankello und die Arbeit mit seinen Elefanten konnte man auch in der Februar-Ausgabe des Reader's Digest lesen. Illustriert war der einfühlsame, in der Rubrik "Tierische Kollegen" erschienene Artikel mit wunderbaren Fotografien des Star-Fotografen Pablo Castagnola.

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Montag, 5. Februar 2007
ECA fordert Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die EU-Kommission die Beschwerde der European Circus Association (ECA) gegen das Wildtierverbot für Circusse in Österreich vorläufig abgelehnt. Das im Zuge der Beschwerde von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wurde eingestellt. Somit dürfen in Österreich weiterhin keine Wildtiere im Circus gehalten werden.

Die ECA argumentiert in ihrer Beschwerde aus dem Jahr 2005, dass die Frage, wie man Wildtiere in Zirkussen schützt, in Anbetracht der EU-weit geltenden „Dienstleistungsfreiheit“, nur durch gemeinschaftliche Beschlüsse aller EU-Mitgliedsstaaten, zu regeln sei. Der österreichische Alleingang, so die Forderung der ECA, sei deshalb durch die EU aufzuheben. Dieser Argumentation kam die EU auch zunächst nach und eröffnete im Oktober 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Im Dezember 2006 dann die Kehrtwende: Nun kam die EU-Kommision plötzlich zu dem Schluss, dass das Verbot EU-konform sei, da die Frage der Haltung von Wildtieren im Circus allein den betroffenen Mitgliedsstaaten zu überlassen sei.

Gegen diese Entscheidung hat die ECA beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde eingelegt und fordert die Kommission auf, die Beschwerde gegen Österreich neu zu untersuchen. Der Bürgerbeauftragte hat nun eine Untersuchung der Einstellung des Verfahrens eingeleitet. Entgegen anders lautender Meldungen auf Seiten der Tierschützer ist die Angelegenheit also längst noch nicht endgültig entschieden. Lesen Sie die Antwort des Bürgerbeauftragten im Wortlaut!

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Montag, 22. Januar 2007
Riesenerfolg für Tom Dieck jr. in Monte Carlo

Bereits bei seiner ersten Teilnahme am Internationalen Circusfestival von Monte Carlo wurde unser junges Mitglied Tom Dieck junior (www.tom-dieck-jr.de) von der Jury mit einem Bronzenen Clown ausgezeichnet. Außerdem erhielt er für seine gemischte Raubtierdressur zwei Sonderpreise (Jean Richard, Marsupilami). Herzlichen Glückwunsch! Den einzigen Goldenen Clown des 31. Festivals erhielt die Familie Casartelli für ihre exquisiten Dressuren mit Pferden, Elefanten und Exoten. Die Jury in Monte Carlo setzte so erfreulicherweise ein eindeutiges Zeichen für den traditionellen Circus mit Tieren.

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Mittwoch, 8. November 2006
Bundestagsanhörung zur "Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im Zirkus"

Heute fand im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur „Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im Zirkus“ statt. Wie zu erwarten war, sprachen sich die teilnehmenden Tierschutzorganisationen (Deutscher Tierschutzbund, Bund gegen Missbrauch der Tiere, animal puplic) für ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren im Circus aus.

Die überzeugenderen Argumente brachte aber die Gegenseite vor. So argumentierte Claus Kröplin, der für den Berufsverband der Tierlehrer an der Anhörung teilnahm, dass keine wissenschaftlichen Studien existierten, die ein generelles Haltungsverbot rechtfertigten. Unterstützt wurde diese Position durch die Circus- und Zootierärztin Dr. Christine Lendl, Verhaltensforscher Dr. Immanuel Birmelin und den Vetreter des Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz.

Offenbar fielen die Argumente der Tiercircus-Befürworter bei den meisten der anwesenden Politiker auf fruchtbaren Boden. So sagte FDP-Agrarpolitiker Hans-Michael, dass ein generelles Verbot durch einzelne Verstöße gegen geltendes Tierrecht nicht zu rechtfertigen sei. Vielmehr müsse man jeden einzelnen Fall begutachten und schauen, wie die Tiere gehalten werden. Und in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion, die im Anschluss an die Anhörung abgegeben wurde, heißt es: "Das Kulturgut Zirkus muss Bestand haben. Der Kontakt und die Liebe vom Mensch zum Tier wird im Zirkus gefördert und geschult. Wir wollen auch weiterhin das Leuchten in den Kinderaugen sehen, wenn sie einen Zirkus besuchen."

Weitere Informationen:
-
Stellungnahme des Berufsverband der Tierlehrer
-
Pressemitteilung der CDU-Fraktion

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Donnerstag, 20. Oktober 2005
EU: Klassischer Circus ist Bestandteil der europäischen Kultur

Das Europaparlament in Brüssel hat am 13.10.2005 mit großer Mehrheit einem Antrag der Europa-Abgeordneten Doris Pack (CDU) zugestimmt, der für den traditionellen Circus als Bestandteil der europäischen Kultur mehr Anerkennung und Unterstützung einfordert. Bei der Definition "klassischer Circus" wurde bei der Abstimmung festgestellt und beschlossen, dass Dressurdarbietungen mit Wildtieren und domestizierten Arten zum festen Bestandteil des klassischen Circus gehören. Es gab wenige Stimmen im Parlament, die die Tiere gerne ausgeklammert hätten. Dies wurde mit überwältigender Mehrheit aber abgelehnt. Das Europaparlament geht offenbar davon aus, dass für das Kulturgut "klassischer Circus" Tiere ein unverzichtbarer Bestandteil sind.