Fr, 21. Dezember 2007 An alle Mitglieder: Jahreshauptversammlung 2008 in Einbeck
Die
Jahreshauptversammlung 2008 des Berufsverbandes der Tierlehrer
wird am 9. Februar 2008 in Einbeck stattfinden. Die
Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des
Verbandes. Die offizielle Einladung folgt in Kürze auf dem
Postweg.
Do, 22. November 2007 Arbeitsgruppe des
britischen Parlaments findet heraus: Circustieren geht es nicht
"schlechter oder besser" als ihren Artgenossen im Zoo
"Es gibt keine
wissenschaftlichen Beweise dafür, dass es Circustieren
'schlechter oder besser' geht als ihren Artgenossen im Zoo oder
auf Bauernhöfen." Einem generellen Wildtierverbot sei somit jede
wissenschaftliche Grundlage entzogen. Zu diesem Ergebnis kam,
laut der Tageszeitung "The Times", eine Arbeitsgruppe des
britischen Parlaments, die sich im Zuges eines möglichen
Wildtierverbots mit der Haltung von Wildtieren im Circus
beschäftigte. Als Reaktion auf die Untersuchung kündigte der
britische Umweltminister Hilary Benn an, ein mögliches
Wildtierverbot erneut sorgfältig zu überprüfen.
Di, 13. November 2007 Offener Brief an Chemnitzer Stadtoberhäupter
Aufgrund
des kürzlich in Chemnitz verhängten
Auftrittsverbot für
Nashörner, Elefantenbullen und Giraffen hat sich der
Berufsverband der Tierlehrer am 8. November mit einem offenen
Brief an Chemnitz Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig sowie an
ihren Stellvertreter, Bürgermeister Berthold Brehm, gewandt:
Sehr geehrte Frau
Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie wir aus den Medien erfahren
haben, hat der Stadtrat von Chemnitz auf Antrag der Grünen
Fraktion beschlossen, Gastspiele von Circusunternehmen, die
Elefantenbullen, Giraffen und Nashörner mitführen, auf dem
städtischen Platz nicht mehr zuzulassen.
Nachdem uns dieser Antrag der
Grünen im Wortlaut vorliegt, können wir allerdings in keiner
Weise nachvollziehen, wie einem solchen Antrag zugestimmt werden
konnte. Der Stadtrat ist hier offensichtlich mit einer Reihe von
Unwahrheiten hinters Licht geführt worden, wie zum Beispiel der
Behauptung, dass in Skandinavien die Haltung von Wildtieren im
Circus generell verboten ist, außerdem dass das
Bundesministerium 1.077 Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt
gespeichert und bekannt gegeben hat. Was Österreich angeht, so
ist dort das Wildtierverbot nach Ansicht vieler Rechtsexperten
nicht haltbar, und es liegt bereits eine Beschwerde der „European
Circus Association“ (ECA) bei der Europäischen Kommission vor,
die mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Europäischen
Gerichtshof gehen wird.
Im übrigen halten sich die Grünen
mit ihrer Argumentation überhaupt nicht an die zitierten
„Leitlinien“, sondern an die dort angefügten
Differenzprotokolle, die mit dem Inhalt der „Leitlinien“ gar
nichts zu tun haben und lediglich Anmerkungen sind. Gerade die
hier von den Grünen herangezogenen Argumente wurden bei den
Verhandlungen beim Bundesministerium zurückgewiesen; zudem
beziehen sich die Anmerkungen über Elefantenbullen im
Differenzprotokoll überhaupt nicht auf den Tierschutz, sondern
betreffen Fragen der Sicherheit. Die eigentlichen „Leitlinien“
enden auf Seite 53 (siehe Anlage).
Der Unterzeichner dieses
Schreibens hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des
Berufsverbandes der Tierlehrer e.V. selber im
Sachverständigengremium beim Bundesministerium an der Erstellung
der „Leitlinien für die Haltung und Ausbildung von Tieren in
Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen“ wesentlich
mitgewirkt. Es ist schlichtweg falsch, wenn die Grünen jetzt
behaupten, diese Leitlinien würden im Circus das Mitführen von
Elefantenbullen, Giraffen und Nashörnern verbieten. Es bleibt
uns völlig unverständlich, wie solche unwahren Behauptungen im
Stadtrat so ungeprüft hingenommen und zur Grundlage von
Verbotsbeschlüssen gemacht werden können.
Wir als Berufsverband der
Tierlehrer setzen uns ständig für Verbesserungen im Tierschutz
ein; wir betrachten uns selbst im engsten Sinn als Tierschützer.
Daher sind wir empört darüber, wie hier der wertvolle Gedanke
des Tierschutzes für politisch ideologische Zwecke
instrumentalisiert wird. Wir treten von Seiten unseres Verbandes
für eine tiergerechte Haltung ein, die natürlich auch im Circus
möglich ist. Verbote hingegen sind nach unserer Meinung in einer
Demokratie immer die schlechteste Lösung eines Problems.
Auch wir halten Chemnitz für eine
moderne, aufgeschlossene und circusfreundliche Stadt. Dies hat
zum Beispiel das Gastspiel des Circus Krone vor zwei Jahren
bewiesen, der in Chemnitz mit seinen Tieren und gerade mit
seinem Elefantenbullen einen Riesenerfolg hatte. Und auch Zirkus
Probst findet in Chemnitz mit seinen vielen Tieren immer ein
dankbares Publikum. Als „Stadt der Moderne“ sollte Chemnitz das
wertvolle Kulturgut Circus fördern, und zwar einen Circus mit
„moderner Tierhaltung“, wie wir sie zum Beispiel im Circus
Krone, im Zirkus Probst und bei anderen fortschrittlichen
Unternehmen vorfinden.
Da unter unseren Mitgliedern
Circusunternehmen sind, die für ihre künftigen Tourneen ein
Gastspiel in Chemnitz eingeplant haben, erwarten wir von Ihnen,
dass Sie diese ungerechtfertigten Verbote zurücknehmen oder uns
zumindest die Rechtsgrundlage Ihres Entschlusses mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsverband der Tierlehrer e.V.
Der Vorstand
Di, 30. Oktober 2007 Ausstellung zur Tierdressur im Naturhistorischen Museum
Rotterdam
„Wie zähmt man
einen Löwen?“ heißt eine aktuelle Ausstellung im
Naturhistorischen Museum der Stadt Rotterdam. Zusammengestellt
von der Amsterdamer Verhaltensforscherin Jet Bakels beschäftigt
sich die sehenswerte Ausstellung auf der einen Seite mit der
Geschichte der Tierdressur und gibt auf der anderen Seite einen
Überblick, welche Tiere heute im Circus zu sehen sind und wie
sie dressiert werden. Porträts zeitgenössischer Manegenstars,
wie Alex Lacey, Tom Dieck junior oder Steven Pedersen, runden die
Ausstellung ab. Darüber hinaus bezieht die Ausstellung deutlich
Stellung „Pro Tiercircus“ und entlarvt die Argumente der
Tierrechtler als „niet waar“. Insgesamt umfasst die Ausstellung
„Wie zähmt man einen Löwen?“ 24 Schautafeln und über 100 Fotos.
Begleitend ist außerdem eine gleichnamige Broschüre erschienen,
die die zentralen Aussagen der Ausstellung auf 28 Seiten
zusammenfasst.
Die Ausstellung „Wie zähmt man
einen Löwen?“ ist noch bis zum 16. März 2008 im
Naturhistorischen Museum Rotterdam, Westzeedijk 345, zu sehen.
Direkt im Anschluss reist sie ins Naturmuseum Fryslân (26. April
– 26. Oktober 2008) und ab Mitte November des kommenden Jahres
wird sie im Naturhistorischen Museum in Maastricht zu sehen
sein.
Mo, 29. Oktober 2007 Chemnitz verhängt
Auftrittsverbot für Nashörner, Elefantenbullen und
Giraffen - Berufsverband
der Tierlehrer prüft juristisches Vorgehen
Auf Antrag der Grünen
hat der Chemnitzer Stadtrat ein Auftrittsverbot
für Nashörner, Elefantenbullen und Giraffen
auf städtischen Plätzen beschlossen. Ein
Circus, der solche Tiere mitführt, dürfte
demnach nicht mehr auf öffentlichen Plätzen
in der ostdeutschen Stadt gastieren. Das
Chemnitzer Stadtparlament widersetzt sich
damit, nach Ansicht des Berufsverbands der
Tierlehrer, den vom
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
herausgegebenen „Leitlinien
zur Haltung von Tieren im Zirkus“, die die
Haltung von Nashörnern, Elefantenbullen und
Giraffen im Circus ausdrücklich erlaubt.
Claus Kröplin, der erste Vorsitzende des
Berufsverbands hat deshalb
bereits angekündigt, zu prüfen, ob man
juristisch gegen das Auftrittsverbot
vorgehen kann: „Wir werden nicht hinnehmen,
dass sich die Stadt Chemnitz durch ihre
Verordnungen über geltende Recht
hinwegsetzt und Bundesgesetze aushebelt.“
Aber auch in Chemnitz selbst regt
sich Widerstand. Die Chemnitzer Morgenpost etwa zitiert eine
Leserin mit den Worten: „Erst saniert die Stadt den
Hartmannplatz, jetzt riskiert sie die eingeschränkte Nutzung.“
Eindeutig reagierte auch Jens Weis, der stellvertretende
Kreisvorsitzende der Chemnitzer Jung Liberalen, in einer
Pressemitteilung: „Chemnitz gibt sich mit solchen
Stadtratsbeschlüssen wieder einmal der Lächerlichkeit preis.
Wenn zuständige Tierärzte einem Zirkus bestätigen, dass die
Tiere artgerecht gehalten werden, so kann sich die Stadt nicht
hinstellen und pauschal Auftrittsverbote verhängen. Ich frage
mich, wie jetzt die Kinder im Zirkus schauen werden, wenn ihre
Lieblingstiere nicht mehr beim Auftritt dabei sein dürfen.“
Di, 23. Oktober 2007
Pressemitteilung: Hessische
Tierschutzbeauftragte „überwachte“ deutsche Circusunternehmen
jahrelang mit rechtswidrigen Mitteln
Wiesbadener Verwaltungsgericht
beanstandet „Hessische Zirkusdatei“
Berufsverband der Tierlehrer fordert erneut die Suspendierung
von Frau Dr. Martin
Die Hessische
Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin hat über Jahre hinweg
deutsche Circusunternehmen rechtswidrig „überwacht“. Dies ist
das Ergebnis eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht
Wiesbaden, nachdem die im „Interessenverband Deutscher
Circusunternehmen“ (IDC) zusammengeschlossenen Circusse und ihre
Betreiber Klage gegen das Land Hessen eingereicht hatten. In der
bereits 1998 eingerichteten so genannten „Hessischen
Zirkusdatei“ hatte die Tierschutzbeauftragte des Landes Daten
und Informationen über Circusunternehmen gesammelt und an Dritte
weitergegeben. Der Vorsitzende Richter der 6. Kammer des
Verwaltungsgerichts Wiesbaden, Herr Schild, legte den Parteien
einen Vergleich nahe, in dem sich das Land Hessen zur Sperrung
der Zirkusdatei verpflichtete.
Nach Auffassung der Kläger, die
von zahlreichen Tierlehrern und dem „Berufsverband der
Tierlehrer e.V.“ unterstützt werden, stellen die „Hessische
Zirkusdatei“ und das Vorgehen der hessischen
Tierschutzbeauftragten klare Rechtsverstöße gegen das Hessische
Daten-schutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das
Tierschutzgesetz und das Grundgesetz dar.
Im Rahmen des Erörterungstermins
zur Sach- und Rechtslage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden
stellte der Vorsitzende Richter Schild klar, dass der Betrieb
der „Hessischen Zirkusdatei“ mangels Zuständigkeit bereits
formell rechtswidrig sei. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien in
Hessen weder die Veterinärämter noch die „Landesbeauftragte für
Tierschutz“ für Fragen des Tierschutzes zuständig, da im Zuge
der Verwaltungsreform die entsprechenden Vorschriften über die
Zuständigkeiten ersatzlos aufgehoben wurden. Offensichtlich sei
es versäumt worden, neue Vorschriften zu schaffen. Aber selbst
wenn man über die Unzuständigkeit hinwegsähe, sei die „Hessische
Zirkusdatei“ mit den Vorschriften des Hessischen
Datenschutzgesetzes nicht vereinbar. Die Vorgehensweise von Frau
Dr. Martin sei demzufolge auch in der Sache rechtswidrig.
Nach Auffassung des
„Berufsverbandes der Tierlehrer e.V.“ ist die Vorgehensweise der
Tierschutzbeauftragten ein erschreckendes Bespiel für
übertriebenen und eigenmächtigen Aktionismus. Die dem
„Berufsverband der Tierlehrer“ bestens bekannten Aktivitäten der
Frau Dr. Martin über die Jahre hinweg lassen vermuten, dass sie
grundsätzlich jegliche Tierhaltung im Circus und in Zoologischen
Gärten ablehnt.
Als Informanten nutzte Frau Dr.
Martin unter anderem Amtstierärzte aus Hessen wie auch aus
anderen Bundesländern. Dass sie in ihrer Funktion als
Landestierschutzbeauftragte weder gegenüber hessischen
Amtstierärzten, noch Veterinären anderer Bundesländer
weisungsbefugt ist, ignorierte sie offensichtlich.
Spätestens die Initiative des
„Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz“, eine „Zirkuszentralregisterverordnung“
einzuführen, hätte zur sofortigen Ein-stellung der „Hessischen
Zirkusdatei“ führen müssen. Das Bundesministerium hatte
festgestellt, dass für eine solche Verordnung derzeit keine
Rechtsgrundlagen bestehen und die Einführung nur unter der
Voraussetzung entsprechender Änderungen des Tierschutzgesetzes
möglich ist. Entsprechende Gesetzesvorlagen hat das
Bundesministerium bereits vorgelegt. Als Sachver-ständiger wurde
im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem auch der
Vorsitzende des „Berufsverbandes der Tierlehrer e.V“ Claus
Kröplin vom Agrarausschuss des Deutschen Bundestages nach Berlin
eingeladen.
Der „Berufsverband der Tierlehrer
e.V.“ weist mit Nachdruck darauf hin, dass die im Verband
organisierten Tierlehrer wie auch die deutschen
Circusunternehmen gegen effiziente Verbesserungen des Vollzuges
des Tierschutzgesetzes im Grundsatz keinerlei Einwände haben.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die entsprechenden
Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
Das Hessische Umweltministerium
hat inzwischen seine Landestierschutzbeauftragte (wohl nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen in
Hessen) offenbar nach Brüssel „weggelobt“ und somit
vorübergehend „aus der Schusslinie“ gezogen. Dr. Madeleine
Martin werde ihre Aufgaben ein Jahr lang von Brüssel aus
wahrnehmen, hieß es in einem Bericht der Tageszeitung „Gießener
Anzeiger“ (Ausg. vom 17. Juli 2007).
Das Verhalten und die
Vorgehensweise der Hessischen Tierschutzbeauftragten zeigen,
dass Frau Dr. Martin der Verantwortung ihres Amtes nicht
gewachsen ist. Der „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ fordert
daher erneut die sofortige Entbindung der Hessischen
Tierschutzbeauftragten von ihrem Amt.
Mi, 26.
September 2007 "Tierschutz-Attentat" auf Schweizer Circus
Nach einer
Demonstration von Tierschützern vor dem Circus Royal (www.circusroyal.ch)
wurde in der Nacht vom 25. September in Zürich ein Brandanschlag
auf das Unternehmen verübt. Es entstand erheblicher Sachschaden.
Menschen und Tiere kamen nicht zu Schaden. Die Polizei ermittelt
in Richtung militanter Tierschutzorganisationen. In Schweizer
Circuskreisen wird vermutet, dass eine der großen, international
agierenden Tierrechtsorganisationen, wie PETA, ALF oder Vier
Pfoten, hinter dem Anschlag steht.
Mi, 29.
August 2007 Pressemitteilung: Circus-Unternehmer klagen gegen „Hessische
Zirkusdatei“
„Berufsverband der Tierlehrer
e. V.“ fordert Rücktritt des Hessischen Umweltministers und
Suspendierung der Hessischen Tierschutzbeauftragten wegen
eklatanter Verstöße gegen geltendes Recht.
Die im „Interessenverband
Deutscher Circusunternehmen“ (IDC) zusammengeschlossenen
deutschen Circusse und ihre Betreiber haben beim
Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen das „Hessische
Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucher-schutz“
(HMULV) eingereicht. Unter Federführung seiner
Tierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin betreibt das
Ministerium seit 1999 die so genannte „Hessische Zirkusdatei“.
In dieser Datei werden Daten über Circus-Unternehmen und ihre
Betreiber zentral erfasst, gespeichert und verarbeitet, also an
Dritte weitergegeben.
Obwohl die Betroffenen einen
Rechtsanspruch darauf haben, die über sie gespeicherten Daten
einzusehen, verweigert ihnen die Hessische Tierschutzbeauftragte
Dr. Martin trotz mehrfacher Aufforderung bislang jede Einsicht
in die Datei. Darüber hinaus ist die zentrale Erfassung,
Speicherung und Verarbeitung der Daten der „Hessischen
Zirkusdatei“ als solche nach Auffassung der Kläger rechtswidrig
und stellt klare Verstöße gegen das Hessische Datenschutzgesetz,
das Bundesdatenschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das
Grundgesetz dar. Die Klage wird von zahlreichen Tierlehrern und
dem „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ unterstützt.
Im Gegensatz zu der mutmaßlich
rechtswidrigen „Hessischen Zirkusdatei“ befürworten die
klagenden Circusunternehmen und Tierlehrer, wie auch der
„Berufsverband der Tierlehrer e. V.“ eine von Bund und Ländern
geplante zweckgebundene „Zirkuszentralregisterverordnung“ als
Beitrag zu einem weiter verbesserten Vollzug des
Tierschutzgesetzes im Grundsatz ausdrücklich.
Im Zusammenhang mit der
Einrichtung einer solchen „Zirkuszentralregisterverordnung“ kam
das „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz“ zu dem Schluss, dass eine zentrale
Registrierung von Inhabern der Genehmigung zur Tierhaltung nach
Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes vor dem Hintergrund der
derzeit geltenden Gesetzgebung nicht möglich ist und
verschiedene Gesetzesänderungen und zusätzliche Verordnungen
voraussetzt. Entsprechende Entwürfe zu den erforderlichen
Gesetzesänderung und notwendigen Zusatzverordnungen hat das
Bundesministerium bereits vorgelegt. Schon allein daraus ergibt
sich der Schluss der Rechtswidrigkeit der seit 1999 betriebenen
„Hessischen Zirkusdatei“, für die eine erforderliche
Gesetzesgrundlage nach Auffassung der Kläger und des
„Berufsverbandes der Tierlehrer e. V.“ nicht besteht.
Für den „Berufsverband der
Tierlehrer e. V.“ ist der Betrieb der „Hessischen Zirkusdatei“
Bestandteil der bereits seit Jahren laufenden, und ganz
offensichtlich ideologisch begründeten Kampagne der Hessischen
Tierschutzbeauftragten gegen den traditionellen Circus. Dass
sich das Hessische Umweltministerium und die
Tierschutzbeauftragte des Bundeslandes bei der Einrichtung und
dem Betrieb der „Hessischen Zirkusdatei“ ganz offensichtlich
über geltendes Recht hinweggesetzt haben, ist ein Skandal ersten
Ranges. Der „Berufsverband der Tierlehrer e.V.“ fordert daher
die unverzügliche Suspendierung der Frau Dr. Martin aus ihrem
Amt als Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen und den
Rücktritt des Hessischen Umweltministers Wilhelm Dietzel als
politischem Verantwortungsträger.
Einem Bericht der Tageszeitung
„Gießener Anzeiger“ (Ausg. vom 17. Februar 2007) zufolge wird
die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen ab dem 1. September
2007 „ihre Aufgaben von Brüssel aus wahrnehmen“, so das Blatt.
In dieser Zeit bleibe sie Landestierschutzbeauftragte. Nach
Ansicht des „Berufsverbandes der Tierlehrer e. V.“ ist eine
Staatsbeamtin, die offenbar eigene ideologische Interessen in
den Vordergrund ihrer Arbeit stellt und dabei ganz
offensichtlich nicht davor zurückschreckt, geltendes Recht zu
übergehen, für eine Aufgabe in Wiesbaden wie auch in Brüssel
völlig untragbar. Dies umso mehr, weil das EU-Parlament erst vor
kurzem mit großer Mehrheit den klassischen Circus mit seinen
vielen schönen Tieren als europäisches Kulturgut anerkannt hat –
gleichberechtigt mit Schauspiel, Ballett und Oper.
a) Niederländisches
Ministerium plant kein Verbot von Tieren im Circus
In einer
Pressemitteilung vom 13. Juli gab die niederländische
Landwirtschaftsministerin Gerda Verburg bekannt, dass sie
ein allgemeines Verbot der Haltung wilder Tiere im Circus
ablehnt. Statt dessen ordnete sie eine Untersuchung an, in
der herausgefunden werden soll, ob Circustiere beim
Training oder Transport wirklich misshandelt werden.
Außerdem stellte die Ministerin klar, dass es
Stadtverwaltungen nicht erlaubt ist, Circusse lediglich
aus Tierschutzgründen ein Gastspiel zu verweigern.
b) Der Fall "Österreich" in
den Händen des europäischen Ombudsmann
Wie bereits
berichtet, hat die ECA beim europäischen Ombudsmann Beschwerde
gegen die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Österreich eingelegt. Im Rahmen dieses
Verfahrens warf die EU Österreich vor, dass
das dort für alle Circusunternehmen geltende Wildtierverbot
gegen EU-Recht verstoße. Der zuständige EU-Kommissar McCreevy
stellte das Verfahren jedoch ein. In ihrer am 10. Juli
eingereichten Beschwerdebegründung wirft die ECA McCreevy
deshalb Amtsmissbrauch vor. McCreevy, so die Argumentation der
ECA, hätte die Klage gegen das österreichische Wildtierverbot
nicht unter dem Druck der Tierrechtsaktivisten, die ihm im Laufe
von sechs Monaten mehr als 22.000 identische Emails geschickt
hatten, und zum großen Nachtteil der Circusgemeinschaft abweisen
dürfen. Die endgültige Entscheidung über den Fall liegt nun in
den Händen des Ombudsmann. Zwar kann dieser keine
Wiedereröffnung des Verfahrens anordnen, er kann aber mit seiner
Position und seinem Einfluss der Forderung der ECA Nachdruck
verleihen.
Di, 26. Juni 2007 Tierärzte besuchten Circus Krone
Fotos: Circus Krone
Während des Gastspiel des Circus
Krone in Freiburg besuchten am 13. Juni zahlreiche Tierärzte,
die im Rahmen einer von der Deutschen Veterinärmedizinischen
Gesellschaft (DVG) ausgerichteten Fortbildungsveranstaltung in
der Breisgau-Stadt weilten, den Circus Krone. Die aus ganz
Deutschland angereisten Tierärzte verfolgten dabei mit großem
Interesse die von Prof. Dr. Klaus Zeeb fachlich kommentierten,
morgendlichen Tierproben mit Pferden, Lamas, Zebras, Elefanten
sowie Löwen und wurden im Anschluss von Dr. Imanuel
Birmelin wissenschaftlich durch die Tierschau geführt.
Mo, 21. Mai 2007
Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus nicht durchführbar
Laut dem aktuellen
Tierschutzbericht der Bundesregierung, vorgelegt vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, ist ein Verbot der Zurschaustellung
bestimmter Wildtierarten (Affen, Elefanten und Großbären) im
Zirkus vom Tisch. Das Verbot war, genau wie die Einrichtung
eines Zirkuszentralregisters, Teil einer Entschließung, die der
Bundesrat im Oktober 2003 auf Betreiben der hessischen
Landesregierung verabschiedet hat.
Da aber, wie dem Tierschutzbericht
entnehmbar ist, im Laufe der Beratungen über das Wildtierverbot
„schwerwiegende rechtliche Probleme“ erkennbar wurden, hat die
Bundesregierung von einem Verbot inzwischen Abstand genommen. So
sieht die Bundesregierung durch ein Wildtierverbot das
Grundrecht der Berufsausübungs- und der Berufswahlfreiheit
beeinträchtigt. Auch die innerhalb der EU herrschende
Dienstleistungsfreiheit sieht die Regierung durch ein Verbot
bestimmter Tierarten gefährdet. So sah sich EU-Mitglied
Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission konfrontiert, weil das Land die Haltung und
Mitwirkung von Tieren in Zirkussen per Gesetz verboten hatte.
Die Einführung des Zirkusregisters
soll dagegen weiter vorangetrieben werden. Das Register, so der
Tierschutzbericht, soll ermöglichen, dass die für die Kontrolle
der Zirkusunternehmen zuständigen Behörden schneller auf bereits
vorhandene Informationen zu den jeweiligen Zirkussen
zurückgreifen können.
Mi, 11. April 2007 VNCO wehrt sich gegen Tierrechtler
"Die
holländische Circuswelt fängt Streit mit den Tierrechtlern an"
lautet die fett gedruckte Überschrift auf der Startseite der
offiziellen Homepage der holländische Vereinigung der
Circusdirektoren (VNCO). Diesem Statement vorausgegangen war
eine massive, mediale Stimmungsmache der Tierrechtler, verbunden
mit einer breit angelegten Kampagne, gegen den Circus mit
Tieren, in deren Verlauf sogar einige Politiker Partei für die
Tierrechtler ergriffen.
Als Reaktion
auf diese mediale Stimmungsmache der Tierrechtler veranstaltete
die VNCO am 11. April gemeinsam mit der ECA eine Pressekonferenz im Zelt des
in Breda gastierenden Circus Herman Renz. Über 30 Reporter,
darunter Vertreter aller großen Radio- und Fernsehstationen
sowie der wichtigsten Zeitungen, kamen nach Breda, um die
Stellungnahme der holländischen Circusszene zu hören. Die
holländische Circusszene wurde repräsentiert durch Robert Ronday
(Circus Herman Renz), Alberto Althoff (Circus Althoff), Hans
Martens (Moscow State Circus), Joop Teuteberg (Wintercircus
Royal) und Maurice Veldkamp (Magic Circus). Die Moderation der
Veranstaltung übernahmen VNCO-Vorsitzender Gerrit Reus und der
zweite Vorsitzende des Berufsverband der Tierlehrer Tom Dieck.
Im Rahmen der Pressekonferenz fanden auch öffentliche
Dressurproben von Tom Dieck jr. (Löwen) und Steven Pedersen
(Seelöwen) statt, die ebenfalls auf ein breites Medienecho
stießen.
Foto: Arthur Hofmeester
Zusätzlich war
Tom Dieck sen. noch am gleichen Abend zu Gast in der Talkshow "Pauw
& Witteman". Die auf VARA ausgestrahlte Sendung gehört zu den
führenden Talkshows im holländischen Fernsehen und lädt täglich
führende Politiker und Meinungsführer ein. Tom Dieck nutzte auch
dort die Gelegenheit, den Anschuldigungen der Tierrechtler
vehement entgegenzutreten.
Mo, 5. März 2007 Jan Delay macht Sonni Frankellos Elefantenkuh Mala zum Star
Nachdem Sonni
Frankellos Elefantenkuh Mala bereits 2005 an der
BBC-Dokumentation "Hannibal" mitgewirkt hatte, stand der
Dickhäuter kürzlich erneut vor der Kamera. Gemeinsam mit dem
Hamburger Rapper Jan Delay drehte sie ein Video für dessen neuen
Hit "Für immer und dich". Das Ergebnis ist hinreißend und
erzählt von einer dicken Freundschaft zwischen Mensch und Tier.
Aber sehen Sie selbst:
Mehr über Sonni
Frankello und die Arbeit mit seinen Elefanten konnte man
auch in der Februar-Ausgabe des Reader's Digest lesen.
Illustriert war der einfühlsame, in der Rubrik "Tierische
Kollegen" erschienene Artikel mit wunderbaren Fotografien
des Star-Fotografen Pablo Castagnola.
Montag,
5. Februar 2007 ECA fordert Wiederaufnahme des
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich
Wie kürzlich bekannt wurde, hat
die EU-Kommission die Beschwerde der European Circus Association
(ECA) gegen das Wildtierverbot für Circusse in Österreich
vorläufig abgelehnt. Das im Zuge der Beschwerde von der EU
eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wurde
eingestellt. Somit dürfen in Österreich weiterhin keine
Wildtiere im Circus gehalten werden.
Die ECA argumentiert in ihrer
Beschwerde aus dem Jahr 2005, dass die Frage, wie man Wildtiere
in Zirkussen schützt, in Anbetracht der EU-weit geltenden
„Dienstleistungsfreiheit“, nur durch gemeinschaftliche
Beschlüsse aller EU-Mitgliedsstaaten, zu regeln sei. Der
österreichische Alleingang, so die Forderung der ECA, sei
deshalb durch die EU aufzuheben. Dieser Argumentation kam die EU
auch zunächst nach und eröffnete im Oktober 2005 ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Im Dezember 2006
dann die Kehrtwende: Nun kam die EU-Kommision plötzlich zu dem
Schluss, dass das Verbot EU-konform sei, da die Frage der
Haltung von Wildtieren im Circus allein den betroffenen
Mitgliedsstaaten zu überlassen sei.
Gegen diese Entscheidung hat die ECA beim
Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde eingelegt und fordert
die Kommission auf, die Beschwerde gegen Österreich neu zu
untersuchen. Der Bürgerbeauftragte hat nun eine Untersuchung der
Einstellung des Verfahrens eingeleitet. Entgegen anders
lautender Meldungen auf Seiten der Tierschützer ist die
Angelegenheit also längst noch nicht endgültig entschieden.
Lesen Sie die
Antwort des Bürgerbeauftragten im Wortlaut!
Montag, 22. Januar 2007
Riesenerfolg für Tom Dieck jr. in Monte Carlo
Bereits bei seiner ersten
Teilnahme am Internationalen Circusfestival von Monte
Carlo wurde unser junges Mitglied Tom Dieck junior (www.tom-dieck-jr.de) von
der Jury mit einem Bronzenen Clown ausgezeichnet.
Außerdem erhielt er für seine gemischte Raubtierdressur
zwei Sonderpreise (Jean Richard, Marsupilami).
Herzlichen Glückwunsch! Den einzigen Goldenen Clown
des 31. Festivals erhielt die Familie Casartelli für ihre exquisiten Dressuren mit Pferden,
Elefanten und Exoten. Die Jury in Monte Carlo setzte so
erfreulicherweise ein eindeutiges Zeichen für den traditionellen Circus
mit Tieren.
Mittwoch, 8.
November 2006
Bundestagsanhörung zur "Haltung, Ausbildung
und Nutzung von Tieren im Zirkus"
Heute fand im Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine
Anhörung zur Haltung, Ausbildung und
Nutzung von Tieren im Zirkus statt. Wie zu
erwarten war, sprachen sich die teilnehmenden
Tierschutzorganisationen (Deutscher
Tierschutzbund, Bund gegen Missbrauch der Tiere,
animal puplic) für ein generelles Verbot der
Haltung von Wildtieren im Circus aus.
Die überzeugenderen
Argumente brachte aber die Gegenseite vor. So
argumentierte Claus Kröplin, der für den
Berufsverband der Tierlehrer an der Anhörung
teilnahm, dass keine wissenschaftlichen Studien
existierten, die ein generelles Haltungsverbot
rechtfertigten. Unterstützt wurde diese Position
durch die Circus- und Zootierärztin Dr.
Christine Lendl, Verhaltensforscher Dr. Immanuel
Birmelin und den Vetreter des Bundesverband
Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim
Götz.
Offenbar fielen die
Argumente der Tiercircus-Befürworter bei den
meisten der anwesenden Politiker auf fruchtbaren
Boden. So sagte FDP-Agrarpolitiker Hans-Michael,
dass ein generelles Verbot durch einzelne
Verstöße gegen geltendes Tierrecht nicht zu
rechtfertigen sei. Vielmehr müsse man jeden
einzelnen Fall begutachten und schauen, wie die
Tiere gehalten werden. Und in einer
Pressemitteilung der CDU-Fraktion, die im
Anschluss an die Anhörung abgegeben wurde,
heißt es: "Das Kulturgut Zirkus muss
Bestand haben. Der Kontakt und die Liebe vom
Mensch zum Tier wird im Zirkus gefördert und
geschult. Wir wollen auch weiterhin das Leuchten
in den Kinderaugen sehen, wenn sie einen Zirkus
besuchen."
Donnerstag, 20.
Oktober 2005 EU: Klassischer Circus ist Bestandteil
der europäischen Kultur
Das Europaparlament in
Brüssel hat am 13.10.2005 mit großer Mehrheit
einem Antrag der Europa-Abgeordneten Doris Pack
(CDU) zugestimmt, der für den traditionellen
Circus als Bestandteil der europäischen Kultur
mehr Anerkennung und Unterstützung einfordert.
Bei der Definition "klassischer Circus"
wurde bei der Abstimmung festgestellt und
beschlossen, dass Dressurdarbietungen mit
Wildtieren und domestizierten Arten zum festen
Bestandteil des klassischen Circus gehören. Es
gab wenige Stimmen im Parlament, die die Tiere
gerne ausgeklammert hätten. Dies wurde mit
überwältigender Mehrheit aber abgelehnt. Das
Europaparlament geht offenbar davon aus, dass
für das Kulturgut "klassischer Circus"
Tiere ein unverzichtbarer Bestandteil sind.